Wie weise ich meine Berechtigung nach?
Generell gilt, dass der Nachweis aktuell sein muss. Er darf nicht älter als zwei Monate sein.
Azubis und Freiwilligendienstleistende verwenden am besten das bayernweit einheitliche Formular. Alternativ geht auch der Ausbildungsvertrag (nicht älter als zwei Monate).
Studierende können ihre aktuelle Immatrikulationsbescheinigung als Nachweis nutzen oder ebenfalls das Formular verwenden (Studierendenausweis gilt nicht).
Bei der Bestellung laden Sie Ihren Nachweis einfach als Foto/Scan hoch. Erforderlich für die Prüfung Ihres Anspruchs sind folgende Daten:
Ihr Name
Ihre Adresse
Ihre Schule/Ihr Ausbildungsbetrieb/Hochschule inkl. Adresse
Ausbildungsart
Die Laufzeit des Ausbildungsverhältnisses
Unterschriften und Ausstellungszeitpunkt des Dokuments
Bitte beachten Sie: Sofern Ihre Datei personenbezogene Daten enthält, die für die Beantragung des Ermäßigungstickets nicht erforderlich sind (z.B. ein Lichtbild von Ihnen, Angaben zu Gehalt o.ä.), steht es Ihnen frei, diese Daten zu schwärzen bzw. abzudecken.